Alles was Du WISSEN solltest …

  1. Preisänderungen für die angebotenen Dienstleistungen können durch uns jederzeit angepasst werden.
  2. Eine Autofahrstunde bzw. Motorrad- / Skooter Einzellektion dauert ca. 55 Minuten, inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und vereinbaren weiterer Termine sowie Ausstellen einer Quittung (siehe Punkt 7/8). Es können auch Doppellektionen (ca. 110 Min.) vereinbart werden.
  3. Vereinbarte Fahrlektionen (Auto – Moto – Boot) müssen rechtzeitig bis zu 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt.
  4. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zulasten der Fahrschülerin bzw. des Fahrschülers.
  5. Terminverschiebungen oder Abmeldungen müssen zwingend per SMS bzw. WhatsApp erfolgen, nicht telefonisch.
  6. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit eines Fahrschülers bzw. Fahrschülerin bestehen (Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
  7. Die Fahrlektionen werden nach der Fahrstunde in bar oder per Bank-/Postkarte erhoben, Du erhältst nur auf besonderen Wunsch eine Quittung.
  8. Sämtliche Kurskosten (Nothilfe-, VKU und Motorradkurse) werden spätestens zu Beginn des letzten Kursteils erhoben, Du erhältst anstelle einer Quittung die Kursbestätigung.
  9. Werden Vorauszahlungen nicht mehr benötigt, so werden die bezogenen Lektionen als Einzellektionen abgerechnet und der Restbetrag wird zurückerstattet.
  10. Die Kosten für die Kasko- und Unfallversicherung die jeder Fahrschüler zu begleichen hat, beträgt CHF 50.-.
  11. Für Firmen, welche ihren Angestellten eine Ausbildung bezahlen (auto-moto-boot), wird auf Wunsch eine Gesamtrechnung ermöglicht, wobei ein Administrationsaufwand von CHF 20.- erhoben wird und der Arbeitgeber ausdrücklich bestätigt, dass er für die Abgeltung voll aufkommt.
  12. Rechnungen sind ohne Abzüge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, mit dem beigelegten Einzahlungsschein, auf das angegebene PC-Konto einzuzahlen (Bootsfahrschule Basel-Jehle GmbH). Bei Nichteinhaltung dieser 30 Tage wir eine Mahngebühr von CHF 30.- zusätzlich zum Rechnungsbetrag fällig.
  13. Kursanmeldungen erfolgen mit dem Online-Anmeldeformular und sind verbindlich. Sie können nach der Anmeldung die Kursbestätigung mit Lageplan oder Ortsbeschreibung und Kurszeiten selbst ausdrucken.
  14. Das Kursgeld ist in bar vor Beginn (siehe Punkt 8 dieser AGB) der letzten Kurseinheit zu entrichten.
  15. Spezielles zu den Kursen: Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer können eine einmalige, kostenlose Umbuchung bis spätestens einer Woche (7 Tage) vor Kursbeginn vornehmen. Erfolgt die Umbuchung danach, ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.
  16. Die Kursdaten sind fest. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. Ausweise und Bestätigungen (Testat) werden nur bei vollständig besuchtem Kursbesuch abgegeben.
  17. Die Behörde legt für jedes Kursangebot eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl (ca.40%) wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Der Kurs wird mindestens 24 Std. vorher abgesagt bzw. verschoben.
  18. Die „Fahrschule Jehle Basel bzw. Basler-Fahrschule GmbH“ behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei ungebührlichem Verhalten aus einem Kurs auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
  19. Schüler, die vom Sommerangebot (100.- für eine Schnupperfahrt, Theorielehrmittel und Knotenbrett) Gebrauch machen, haben nur Anrecht auf Lehrmittel und Knotenbrett sofern Sie die Ausbildung (resp. fünf Doppellektionen) nach der Schnupperfahrt fortsetzen. Ansonsten sind die Kosten für Brett und Lehrmittel vom Fahrschüler zu begleichen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit …

Basel im Juli 2017