Bootsfahrschule Basel – Jehle Ausbildung

Bootsausbildung bzw. die praktische Bootsprüfung

Die praktische Schiffsführerprüfung der Kategorie A in Basel-Stadt / Basel-Landschaft beinhaltet das Fahren auf Fliess- UND stehendem Gewässer. Die Bootsfahrschule Basel – Jehle macht aus dir einen sicheren Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser. Sobald du prüfungsreif bist, vereinbaren wir den Prüfungstermin mit dem Schifffahrtsamt Basel oder Baselland, oder dem zuständigen Experten.

Für den Schiffsausweis der Kat. A, brauchst du keinen bestimmten Nothelferkurs besucht zu haben und auch keinen VKU. Einen Lernfahrausweis wird auch nicht benötigt, lediglich die Theorieprüfung  muss spätestens bis zur praktischen Fahrprüfung bestanden sein. Das heisst, du kannst die praktische Bootsausbildung jederzeit auch ohne vorher die Theorieprüfung gemacht zu haben, beginnen und diese dann entspannt und souverän während der praktischen Unterrichtsphase absolvieren.

Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber oder die Bewerberin ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Die praktische Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für welche der Bewerber oder die Bewerberin den Ausweis erlangen will. In unserm Fall ist dies die Kategorie A.

  • Gute Kenntnisse über das Prüfungsboot (Ausweis, Armaturen, Signalmittel, Ausrüstung usw.).
  • Was ist wo? z.B. der Anker, was ist es für ein Anker?, wie lang ist die Ankertrosse? usw.
  • Belegen des Schiffes an Klampe (Kopfschlag), Poller, Ring, Pfahl Setzten einer Vor- oder Achterspring.
  • Kenntnisse von mindestens 4 Seemannsknoten: Palstek, Mastwurf, Schotstek, Roringstek, Kopfschlag, Kreuzknoten.
  • Kursbestimmung auf der Seekarte (Rheinkarte).
  • Standortbestimmung durch Peilung.

Seemannsknoten welche an der praktischen Bootsprüfung Motorboot Kat. A und Segelschiff Kat. D von den Schifffahrtsexperten verlangt werden können.

  • Achterknoten
  • Kreuzknoten
  • 2 halbe Schläge
  • Schotstek
  • Schotstek (doppelt)
  • Mastwurf
  • Palstek
  • Roringstek
  • Kopfschlag
  • Brandbekämpfung in den Bereichen: Motorraum, Instrumente, Küche und Heizung. Feuer mit Feuerlöscher oder anderen Bordmitteln bekämpfen. Je nach
  • Art des Brandes Brennstoffzufuhr unterbrechen, wenn möglich Motor laufen lassen. Das Rettungsmaterial ist einzusetzen, Notsignale geben und Hilfe anfordern, Mitfahrer orientieren und beruhigen, Anweisungen erteilen.
  • Gefahr von Wasser im Schiff: lenzen, stopfen, krängen, nächstgelegenen Hafen oder Ufer anlaufen. Das Rettungsmaterial ist wie zuvor beschrieben einzusetzen – Notsignale geben und Hilfe anfordern – Mitfahrer orientieren und beruhigen, Anweisungen erteilen.
  • Massnahmen bei Havarien und Kollisionen.
  • Maschinenausfall, im Fliessgewässer ist vielfach der Ankereinsatz die beste Rettungsmassnahme.
  • Schiff auf Grund setzen.
  • Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen.
  • Ankermanöver (schon erwähnt).
  • Verhalten bei Kollision bzw. Havarie.
  • Erste Hilfe.

ABLEGEN
Öffnen / ventilieren des Motorenraumes (Innenbord-Motoren) bei Schiffen, die mit leichtflüchtigen Brennstoffen betrieben werden. Bei Aussenbord-Motoren entfällt diese Vorbereitung. Motor starten, bevor die Festmacher gelöst und abgelegt wird.

FAHREN

  • An- und Ablegemanöver Steuerbord und Backbord, voraus und rückwärts. z.B. Anlegen 90 Grad oder 45 Grad vorwärts und rückwärts.
  • Manövrieren auf engem Raum (Ruderlegen und Gangwechsel), auch Wenden an Ort genannt.
  • Bug- und Hecklandungen (z.B. in Boxe bei uns in Kahnrampe).
  • Befahren von Hafen- oder Steganlagen.
  • Bojenmanöver / Pfahlmanöver bzw. Buglandungen.
  • Fahren von verschiedenen Kursen und Geschwindigkeiten.
  • Befahren von Strecken mit der Möglichkeit eines Überhol- und Ausweichmanövers.
  • Rettungsmanöver Mann-über-Bord im stillen Gewässer und Fliessgewässer (Wind und Witterungsverhältnisse berücksichtigen).
  • Fahren nach Merkpunkten, Zielfahren z.B. in der Bergfahrt (Fliessgewässer) nach dem Durchfahren von Brückendurchfahrten.

AUF DEM SEE (stilles Gewässer)
Mann-über-Bord: Das Rettungsmanöver hat gefahrlos, vorwärts, so speditiv als möglich und auf dem kürzesten Weg zu erfolgen; der zu Rettende muss während der ganzen Aktion beobachtet werden. Das Schiff muss stillliegen und der Motor ist vor der Bergung abzustellen (ACHTUNG: Beschreibung Fliessgewässer weiter unten beachten). Je nach Schiffsart kann der Kandidat oder die Kandidatin den Bootshaken oder andere Hilfsmittel benützen.
Das Ankermanöver wird höchstens theoretisch besprochen.

ANLEGEN
Anlegemanöver wie zuvor beschrieben und Belegen des Schiffes mit verschiedenen Knoten. Bei Schiffen mit Bugstrahlern oder ähnlichen Hilfsmitteln können zusätzliche Landemanöver ohne diese Hilfsmittel verlangt werden (in der Regel wird der Motor nach dem Festmachen des Schiffes abgestellt).

AUF DEM RHEIN (Fliessgewässer)
An- und Ablegemanöver Steuerbord und Backbord, in Richtung Quelle also gegen die Strömung. Gegen den Strom traversieren, gieren, fähren usw. Buglandung. Mann-über-Bord: wie im Abschnitt „auf dem See“ beschrieben, nur – wird im Fliessgewässer der Motor vor der Bergung aus Sicherheitsgründen NICHT abgestellt.

Wer die praktische Prüfung nicht besteht, muss diese wiederholen. Die Wiederholung erstreckt sich in der Regel auf alle Manöver. Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monates wiederholt werden.

Theorie

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Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern
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Zu beziehen bei der Rheinpolizei Basel-Stadt:
Unterer Rheinweg 24, 4057 Basel
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr

Ebenfalls zu beziehen
In der Bootsstunde auf dem Schiff.

Vorbereitung mit der App
„Bootstheorie Schweiz“
Theorieprüfung A + D
Kosten: CHF 19.-

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